9 erstaunliche Autofahrer-Irrtümer, die du unbedingt kennen musst!
Rechts zu überholen, ist nicht immer verboten - und auch die Lichthupe darf im Alltag genutzt werden. Wir räumen mit neun Autofahrer:innen-Irrtümern auf.
Die genannten Produkte wurden von unserer Redaktion persönlich und unabhängig ausgewählt. Beim Kauf in einem der verlinkten Shops (Affiliate Link) erhalten wir eine geringfügige Provision, die redaktionelle Selektion und Beschreibung der Produkte wird dadurch nicht beeinflusst.
Man weiß es ja eigentlich besser: Zum Abbiegen gehört der Schulterblick, innerorts sind nur 50 km/h erlaubt, in zweiter Reihe darf man nicht parken. Oft genug begehen Autofahrer aber auch Verkehrsverstöße und wähnen sich dabei im Recht.
Auch interessant:
Gender-Gerechtigkeit: Deutsche Großstadt will Straßen umbenennen
Altes Foto geteilt: So sahen Carmen & Robert Geiss vor 30 Jahren aus!
Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Markus Schäpe, Leiter Verkehrsrecht beim ADAC und Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), klären über Verkehrsirrtümer auf.
Die häufigsten Verkehrsirrtümer im Video – Teil 1:
#1: Auf Autobahnen muss man immer rechts fahren
Meist, aber nicht immer gilt das Rechtsfahrgebot. "Außerhalb geschlossener Ortschaften darf bei drei oder mehr Spuren davon abgewichen werden, wenn auf dem rechten Fahrstreifen hin und wieder Autos fahren", erklärt von Bressensdorf. Grund für diese Regelung sei, dass man verhindern will, dass die Autos Schlangenlinien fahren müssen.
#2: Beim Reißverschlussverfahren frühzeitig die Spur wechseln
Sei es wegen einer Baustelle oder weil sich eine zweispurige Fahrbahn planmäßig auf eine Spur verengt: Hier gilt beim Einordnen auf die verbleibende Spur das Reißverschlussverfahren. Vielen Autofahrern scheint aber nicht bewusst zu sein, wie man genau vorgeht.
"Viele Leute haben offenbar Angst, dass sie am Ende der Spur nicht mehr reingelassen werden und wechseln viel zu früh", beobachtet von Bressensdorf oft. Dadurch werde der Verkehr auf der Spur, die weiterführt, unnötig aufgestaut.
Die häufigsten Verkehrsirrtümer im Video – Teil 2:
#3: Rechts überholen ist strikt verboten
Dass man mit dem Pkw innerorts auch rechts überholen darf, dürfte den meisten Autofahrern bekannt sein. Doch auch auf mehrspurigen Landstraßen oder Autobahnen ist das unter bestimmten Bedingungen erlaubt. "Zum Beispiel, wenn man in einer durchgehenden Kolonne fährt", sagt Bressensdorf. Die Fahrzeugschlange auf der rechten Spur darf also an der, die auf der linken fährt, vorbeiziehen.
Das gilt sogar unabhängig von der Geschwindigkeit. "Es muss aber eine Kolonne ohne Lücke sein", so von Bressensdorf. "Sobald die Schlange abreißt, gilt wieder Überholverbot."Auch ein einzelnes Fahrzeug darf gelegentlich rechts überholen. "Aber nur bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 80 km/h und wenn die Differenz zum überholten Fahrzeug nicht mehr als 20 km/h beträgt", sagt von Bressensdorf.
#4: Bei abknickender Vorfahrt muss man nicht blinken
Hartnäckig hält sich der Irrtum, man müsse nicht blinken, wenn man auf einer Vorfahrtsstraße abbiegt. Dabei gilt: Ob man blinken muss oder nicht, entscheidet die Fahrtrichtung. Wer geradeaus fährt, blinkt nicht, wer abbiegt, muss den Wechsel der Richtung anzeigen.
"Selbst wenn du gar nicht anders kannst, als links abzubiegen, weil rechts etwa eine Einbahnstraße einmündet, musst du blinken", sagt von Bressensdorf.
#5: Wer auffährt hat immer Schuld am Unfall
Fährt ein Autofahrer einem anderen hinten drauf, ist er tatsächlich meist der Schuldige. "Es gilt der Beweis des ersten Anscheins", erklärt Daniela Mielchen. Und der spreche dafür, dass der Hintermann zu wenig Abstand eingehalten hat, zu schnell war oder unaufmerksam.
Wenn der Auffahrende nachweisen kann, dass der Vordermann beispielsweise eine grundlose Vollbremsung hingelegt hat, kann ihn das entlasten. "Auch das Bremsen für Kleintiere wie einen Igel oder einen Frosch wird von Gerichten übrigens als grundlos eingestuft."
#6: Fahrradfahrer gehören nicht auf die Straße
Autofahrern würde es womöglich das Leben erleichtern: Doch Radler sind keineswegs zum Fahren auf dem Radweg verdammt. "Fahrradfahrer gehören grundsätzlich auf die Straße", sagt Markus Schäpe. Die Pflicht zur Nutzung des Radwegs ist eigentlich eine Ausnahme und gilt nur, wenn der mittels eines blauen, runden Schildes ausgeschildert ist.
#7: Lichthupe ist Nötigung
Man kennt das aus dem Rückspiegel: Ein ungeduldiger Autofahrer versucht, sich freie Bahn zu schaffen, indem er mehrfach aufblendet. Gerne wird da der Vorwurf der Nötigung erhoben. Oft zu Unrecht, wie Daniela Mielchen weiß.
"Die Straßenverkehrsordnung sieht ausdrücklich vor, dass das Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften durch Schall- und Leuchtzeichen angezeigt wird." Man darf also sogar hupen.
"Nötigung wird daraus allerdings, wenn man sehr dicht auffährt und das Lichthupen penetrant wiederholt", sagt Mielchen.
#8: Als Passant darf man einen Parkplatz freihalten
Einen Parkplatz für den in Kürze mit dem Auto eintreffenden Ehepartner freihalten, kann einem doch keiner verbieten. Oder? "Außer der Gesetzgeber", sagt Markus Schäpe. "Die Parklücke ist für Fahrzeuge da." Insofern gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
"Man will das natürlich niemandem raten, aber als Autofahrer dürfte man sogar langsam auf den Fußgänger zufahren, um ihn zu veranlassen, die Lücke freizugeben", sagt Schäpe. Wer sich als Fußgänger dagegen wehrt, indem er sich etwa gegen das Auto stemmt, begeht eine Nötigung.
#9: Auch auf Parkplätzen gilt rechts vor links
"Das ist wohl einer der größten Irrtümer überhaupt", sagt Gerhard von Bressensdorf. "Auf Parkplätzen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Man muss sich untereinander verständigen." Eine Ausnahme gilt nur auf Parkplätzen mit großen Verteilerstraßen, von denen kleinere Parkstraßen abzweigen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, denn ob eine solche Situation gegeben ist, kann man schwer erkennen.
* Affiliate Link
Weitere spannende Themen: