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Irre: Justizministerin voll im Sprach-Gender-Wahnsinn

Liebe Männer. Und Männerinnen. Diese Nachricht wird euch aus den Socken hauen. Und den Sockinnen. Was Justizministerin Lambrecht da gerade veröffentlicht hat, kann doch weder ihr Ernst, noch ihre Ernstin sein, oder?

Christine Lambrecht
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht Foto: Getty Images / Michael Sohn
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Schleichende Genderisierung

Wir kennen diese schleichende Genderisierung der Sprache nur allzu gut. Egal, ob mit hohem "I", wie in "Liebe KollegInnen", oder – eine halbe Generation davor – mit Sternchen: "Liebe Kolleg*innen". Noch schlimmer: Der Trennstrich, heutzutage "Slash" genannt: "Liebe Kollegen/Kolleginnen".

Egal, wie man es dreht, es dürfte feststehen, dass damit die Klarheit des Ausdrucks wie auch der Sprache insgesamt beeinträchtigt wird und der Informationsfluss deutlich leidet. Ist es das wert?

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Video: Bundesregierung

Gegenderter Gesetzestext

Für die Justizministerin lautet die Antwort definitiv "Ja". Und so wird im Gesetzentwurf zum neuen Sanierungs- und Insolvenzrecht, das eigentlich die Regelung von Firmenpleiten und Gläubigerschutz zum Inhalt hat und offiziell mit "Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz" betitelt ist, nun hauptsächlich darauf geachtet, in welcher Art und Weise Männlein und Weiblein adressiert werden.

Ein Beispiel: "§1 Abs. 2: Haftet für die Verbindlichkeiten einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit keine natürliche Person als unmittelbare oder mittelbare Gesellschafterin, gilt Absatz 1 entsprechend für die Geschäftsleiterinnen der zur Geschäftsführung berufenen unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafterinnen."

Entwurf ist ernst gemeint

Noch ist die endgültige Rechts- und Sprachprüfung nicht abgeschlossen, der Entwurf eben auch erst genau das: ein Entwurf. Jedoch scheint es der Justizministerin Ernst damit, diese Form der schriftlichen Fixierung ihrer Texte durchziehen zu wollen.

Ihr Ministerium schreibt auf Anfrage: "Es ist zutreffend, dass der veröffentlichte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) häufig feminine Bezeichnungen insbesondere für juristische Personen wie die GmbH enthält."

Widerspruch aus Bayern

Zwar sei "es möglich, dass der Entwurf im Lichte dieser Prüfung Änderungen erfährt, bevor er dem Kabinett vorgelegt wird", jedoch lässt sich der Trend zur Verweiblichung der Ansprache des Rezipienten insgesamt nicht mehr von der Hand weisen.

Gegenwind kommt vor allem – wer hätte es gedacht – aus dem Bundesland der personifizierten Herdprämie, Bayern. Ein Sprecher von Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärt, warum der Text in seiner jetzigen Form nicht abgesegnet werden dürfte:

„Der Gesetzentwurf verwendet ausschließlich die weibliche Form und muss nach Ansicht des BMI an die geltenden Regelungen angepasst werden. Während das generische Maskulinum Frauen mit einschließt, ist ein generisches Femininum, also die Verwendung des weiblichen Begriffs zur Erfassung männlicher und weiblicher Personen, im vorliegenden Zusammenhang nicht anerkannt. Die Richtigkeit der Sprache muss insbesondere bei Gesetzestexten, auch im Hinblick auf die Rechtsförmlichkeit, gewährleistet sein.“
Sprecher des Bundesinnenministeriums

Keine verständliche Formulierung

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sieht das genau so: "Die Gleichstellung von Mann und Frau muss sich selbstverständlich auch in den Gesetzestexten widerspiegeln. Das Bundesjustizministerium schießt in seinem Entwurf aber weit über das Ziel hinaus. Das sogenannte ,generische Femininum‘ öffnet Missverständnissen Tür und Tor. Gesetzestexte müssen aber aus nachvollziehbaren Gründen verständlich und klar formuliert sein."

Es gibt übrigens einen eigenen Paragraphen zum sprachlich korrekten Verfassen von Gesetzestexten. Paragraph 42 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien besagt: "Gesetzentwürfe müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein. Gesetzentwürfe sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen."

Fazitin

So, hätten wir das also geklärt. Bei all diesem erwartbaren Gegenwind – Bayern lässt so etwas sicherlich aus Prinzip nicht unbeanstandet – und dem seit Jahr und Tag festgelegten Sprachduktus für neue Gesetzesentwürfe muss Mann sich fragen, warum der Text in dieser Form überhaupt zur Verabschiedung vorgelegt wird.

Geht es Christine Lambrecht um die gezielte Provokation ihrer männlichen Kollegen? Oder wollte sie nur einfach mal wieder im Mittelpunkt des Interesses stehen? Letzteres ist ihr auf jeden Fall geglückt. Herzlichen Glückwunsch dazu. Und Herzliche Glückwünschin.