Frist-Ende 19. Januar: Jetzt checken, ob du deinen Führerschein abgeben musst!
Am 19. Januar 2024 endet eine weitere Frist: Hier erfährst du, ob du zu denjenigen gehörst, die jetzt ihren Führerschein umtauschen müssen.
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Papierführerscheine und alte Plastikkarten sollen in der Europäischen Union ausgetauscht werden. Deutschland setzt diese EU-Richtlinie aktuell um.
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Bis zum 19. Januar 2033 müssen demnach alle Führerscheine ausgetauscht werden, die vor Januar 2013 ausgestellt wurden. Die Umtausch-Pflicht gilt für die einen früher und die anderen später - dabei kommt es aufs Geburtsjahr an.
Am 19. Januar 2024 endet die Frist
Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, hätte seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen müssen.
Nun gilt die nächste Frist für alle, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden. Alle, die einen alten Führerschein besitzen und in diesem Zeitraum geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen.
Wer das nicht tut und kontrolliert wird, muss ein Verwarngeld von zehn Euro zahlen.
Wo kann man den Führerschein umtauschen?
Den Führerschein kann man meist im Rathaus, im Landratsamt oder im Kreisverwaltungsreferat umtauschen.
Da die Bearbeitungszeit mehrere Wochen dauert, sollte man den Antrag so schnell wie möglich stellen. Dieser Umtausch ist nicht kostenfrei - etwa 30 Euro kostet der neue Führerschein. Zudem benötigt man ein aktuelles biometrisches Passfoto.
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Alle, die nach 1971 geboren wurden, sollten sich schon mal für die nächste Runde bereithalten und den 19. Januar 2025 fett im Kalender anstreichen.
Danach gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins als Kriterium für die Reihenfolge der Abgabe:
1999 - 2001: 19. Januar 2026
2002 - 2004: 19. Januar 2027
2005 - 2007: 19. Januar 2028
2008: 19. Januar 2029
2009: 19. Januar 2030
2010: 19. Januar 2031
2011: 19. Januar 2032
2012 - 18. Januar 2013: 19. Januar 2033
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