Urteil: Das droht jetzt allen, die illegal Filme, Serien & Sport streamen
Ist Streaming abseits der offiziellen Plattformen, wie Netflix und Amazon Prime illegal? Wann drohen Abmahnungen und wie hoch fallen diese aus? Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2017 beantwortet einige dieser Fragen.
Freunde des Online-Streamings sollten ab sofort bereits vor dem Betätigen des Play-Buttons ganz genau hinschauen.
Bisher bewegten sich User von Portalen wie "kinox.to" in einer rechtlichen Grauzone. Unstrittig war hingegen, dass die Websiten-Betreiber eine Straftat begehen, da sie die Filme weder besitzen noch Nutzungsabkommen mit den Rechteinhabern vereinbart haben.
Das Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke ist ebenfalls eindeutig ein rechtswidirger Akt. Ob allerdings der Zuschauer des jeweiligen Films oder Sportevents illegal handelt, war bsiher strittig.
Bisher konnten sich Nutzer von dubiosen Streaming-Portalen damit beruhigen, dass die fürs Streaming benötigte Datei nur flüchtig im Cache ihres Browsers gespeichert und keine dauerhafte Kopie auf dem jewiligen Rechner abgelegt wird.
Da das deutsche Urheberrechtsgesetz "vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, (...) eine rechtmäßige Nutzung eines Werks (...) zu ermöglichen“ (§ 44 UrhG.)" erlaubt, schien man hier bisher auf der sicheren Seite.
Was illegal aussieht, sollte nicht genutzt werden
Allerdings hat der Europäische Gerichtshof jetzt ein Urteil gefällt, das eine solch nutzerfreundliche Auslegung derartiger Sachverhalte erschwert.
Streaming-Fans werden ab sofort prüfen müssen, ob es sich beim Angebot um eine "offensichtlich rechtswidrige Vorlage" (§ 53 UrhG.) handelt. Ist das der Fall, drohen im Falle der Nutzung Abmahnungen.
Auslöser der rechtlichen Debatte war ein Multimediaplayer namens "Filmspeler", der via Klick Inhalte von illegalen Streaming-Seiten - also beispielsweise aktuelle Kinofilme oder Serien aus entsprechenden Portalen - abspielen kann.
Die niederländische Antipirateriegruppe "Stichting Brein" hat gegen diese Funktionalität geklagt und vom EuGH Recht bekommen.
Haftungsrisiko steigt
Die Pressemitteilung des Gerichts besagt: "In seinem heutigen Urteil bestätigt der Gerichtshof, dass der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers wie des hier fraglichen eine 'öffentliche Wiedergabe' im Sinne der Richtlinie darstellt."
Das Gericht vertritt den Standpunkt, dass "der Erwerber eines solchen Medienabspielers sich freiwillig und in Kenntnis der Sachlage zu einem kostenlosen und nicht zugelassenen Angebot geschützter Werke Zugang verschafft."
Für das Hobby "illegales Streaming" hat das Urteil somit definitiv Folgen. Die "Süddeutsche Zeitung" untermauert dies mit einem Zitat des Urheberrechts-Fachanwalts Jonas Kahl: "Haftungsrisiko und Abmahnrisiko sind mit der Entscheidung gestiegen."
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