Eltern scheitern mit Eilantrag gegen Impfpflicht vor Gericht
Ihre Kinder sollen nicht geimpft werden, aber trotzdem in die Kita – deswegen klagten jetzt insgesamt vier Familien vor dem Bundesverfassungsgericht. Und verloren.
Familien mit Eilantrag gescheitert
Bis in die höchste Instanz wurde gestritten. Es ging um Kinder, Kita-Plätze und eine Impfpflicht. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil gesprochen.
Geklagt hatten vier Familien, deren Eltern nicht akzeptieren wollen, dass eine zwingende Voraussetzung zum Erhalt eines Kita-Platzes der Nachweis einer Impfung gegen Masern ist.
Gericht wägt Interessenlagen ab
Die Eltern wollten erreichen, dass einer ebenfalls diesbezüglich auf den Weg gebrachte Verfassungsbeschwerde nachgegangen wird. In der Zwischenzeit sollten ihre Kinder in Kitas und bei einer Tagesmutter auch ohne nachgewiesene Impfpflicht untergebracht werden
Dem hat das Bundesverfassungsgericht jetzt einen Riegel vorgeschoben. In seiner Begründung sagt es, das Interesse, Kinder ohne Schutzimpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung betreuen zu lassen, müsse gegenüber dem Interesse zur Abwehr des Risikos einer Maserninfektion und damit für Leib oder Leben vieler Menschen zurücktreten (Aktenzeichen 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20).
Unterstützung durch Ärzte-Verein
Unterstützung im Kampf gegen die Impfpflicht und bei der daraus resultierenden Verfassungsbeschwerde erhalten die vier Familien durch die "Initiative freie Impfentscheidung" und den Verein "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.".
Wann über die erwähnten Verfassungsbeschwerden entschieden wird, steht noch nicht fest.