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Darf man Wespen töten oder ist es verboten?

Sie kommen immer dann, wenn es am Schönsten ist und versauen uns den Tag: Wespen. Also töten wir sie, oder? Lieber nicht, denn unter gewissen Umständen könnte das teuer werden.

Wespen auf einem Stück Kuchen
Kleine Plagegeister: Wespen auf einem Stück Kuchen Foto: iStock / RelaxFoto.de
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Kleine fliegende Nervensägen

Folgendes Szenario: Man sitzt im Kreise der Familie an einem Spätsommertag auf der Terrasse gemütlich beisammen, es gibt Kuchen und Limo.

In einem solchen Fall ist es sehr wahrscheinlich, dass sich nicht nur Familienmitglieder zum Kaffeekränzchen niedergelassen haben, sondern auch kleine gelbschwarze Flugtiere aus der Familie der Insekten, genauer: Wespen. Und sie nerven so richtig! Was darf man jetzt tun, was nicht?

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Video: Glutamat

Ein Schlag und es kostet Strafe?

Natürlich ist es aus taktischer Sicht ohnehin nicht ratsam, nach den Wespen zu schlagen, aber sagen wir, jemand tut es aus Reflex doch, trifft das Tier und raubt ihm, obwohl nicht gewollt, das Leben. Oder kürzer: Batsch, das Ding ist platt.

Eine weniger, könnte man jetzt denken. Aber war da nicht etwas von wegen "bedrohte Spezies", deren Tötung mit Strafe belegt ist? Plötzlich schwirrt die Summe von 50.000 Euro durch den Kopf des Henkers. Wird es jetzt richtig teuer?

Geschützt dank Paragraf 39

Die klare Antwort: Jein. Zwar fallen auch Wespen unter das Bundesnaturschutzgesetz, das unter anderem folgendes besagt:

„Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.“
§ 39 I Ziffer 1, Bundesnaturschutzgesetz

Es ist aber natürlich Auslegungssache, was einen "vernünftiger Grund" darstellt. Grundsätzlich sieht es wie folgt aus: Wespen am Essenstisch sollten nicht getötet, sondern besser abgelenkt werden. Wie das geht, hat Männersache hier zusammengestellt.

Doch nicht geschützt: Ausnahmen

Unter besonderen Umständen kann den Plagegeistern allerdings trotz des Paragrafen zuleibe gerückt werden. Dazu gehören folgende Punkte.

  • Wenn Anwohner wegen eines Wespennests nicht mehr ihr Haus betreten können (Kammerjäger)

  • Wenn Wespennester auf einem Spielplatz entdeckt werden (Kammerjäger)

  • Wenn jemand Allergiker ist (mögliche Lebensgefahr)

10.000 Arten, 65.000 Euro

Bei der Festlegung der Höhe einer potenziellen Geldbuße kommt es auch noch darauf an, welcher Wespenart zuleibe gerückt wird, da es in Deutschland etwa 10.000 verschiedene Wespenarten gibt. Besonders schützenswerte Wespen, die auf der Roten Liste stehen, schlagen theoretisch teurer zubuche, als andere Arten.

Insgesamt sieht der offizielle Bußgeldkatalog für das Töten von Wespen Strafen in Höhe von bis zu 65.000 Euro vor, je nachdem, welche Wespe man geplättet hat und in welchem Bundesland dies geschehen ist.

Fazit

Bei all diesem Rummel um schwindelerregend hohen Bußgeldern sollte man sich vielleicht am besten auf den eigenen gesunden Menschenverstand besinnen. Der sollte es eigentlich grundsätzlich verbieten, Tiere ohne Grund zu misshandeln oder zu töten.

Passiert es dann doch einmal aus Versehen, muss man trotzdem nicht gleich in Panik verfallen, denn grundsätzlich gilt auch immer noch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und damit auch keine Geldstrafe.