Verkehrsupdate

Neuer Bußgeldkatalog: Harte Regeln und drakonische Strafen

Seit Ende April 2020 gilt der neue Bußgeldkatalog. Wir nennen die wichtigsten Neuerungen und sagen, welche Strafen drohen.

Mobile Geschwindigkeitsfalle in Hamburg
Mobile Geschwindigkeitsfalle in Hamburg Foto: iStock / deepblue4you
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Bußgeldkatalog 2020

Im Februar 2020 wurde der neue Bußgeldkatalog für Autofahrer verabschiedet, ab dem 28. April tritt er in Kraft. Dabei wird klar, dass Fahrer bei Verstößen tiefer in die Tasche greifen müssen.

Welche Neuerungen und Änderungen es gibt und welche Strafen die Verkehrsteilnehmer befürchten müssen, zeigen wir exemplarisch an den folgenden Neuregelungen.

Tempolimit

Es wird verschärft auf Geschwindigkeitsverstöße geachtet, die auch stärker bestraft werden, sogar bis hin zum Führerscheinentzug.

Wer inner- und außerorts 16 km/h zu schnell ist, kassiert einen Punkt in Flensburg. Zudem kommen innerorts 70 Euro Geldstrafe hinzu, außerorts 60 Euro.

Hast du in geschlossenen Ortschaften 21 km/h mehr auf dem Tacho als erlaubt, erwarten dich eine Bußgeldstrafe von 80 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts gilt nun dieselbe Strafe (das Bußgeld wird zudem auf 95 Euro erhöht) bei einer Limitübertretung von 26 km/h.

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Rettungsgasse

Die Geldstrafe von 200 Euro für Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, bleibt weiterhin bestehen. Neu ist, dass ein einmonatiges Fahrverbot verhängt wird. Bisher wurde dieses nur verhängt, wenn es zu einer Behinderung oder Gefährdung Dritter kam. Die Bußgelder hierfür bleiben unverändert bei 240, 280 und 320 Euro plus zwei Punkten.

Wer die Rettungsgasse widerrechtlich nutzt, dem drohen eine 240-Euro-Strafe, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat.

Parkverstöße

Das Parken an einer unübersichtlichen Stelle wird nun mit 35 statt 15 Euro geahndet. Parken in einer Feuerwehrzufahrt schlägt mit 55 Euro zu Buche. Kommt es gar zu einer Behinderung von Einsatz- oder Rettungswagen werden sogar 100 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg.

Das Abstellen des Fahrzeugs auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz oder E- und Carsharing-Plätzen kostet 55 Euro. Die gleiche Summe wird fällig, wenn in zweiter Reihe angehalten oder geparkt wird.

Radfahrer

Radfahrer sollen durch eine ganze Reihe neuer Regeln geschützt werden. LKW oder Transporter über 3,5 Tonnen z. B. dürfen innerorts beim Rechtsabbiegen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren, andernfalls drohen ein Punkt und 70 Euro Bußgeld.

Fahrradfahrer dürfen, sofern sie den Verkehr nicht behindert, nebeneinander fahren. Autofahrer beim Überholen innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, außerorts von zwei Metern.

Blitzer-App

Wer während der Fahrt eine Blitzer-App nutzt wird mit einem Bußgeld von 75 Euro geahndet. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg.

Auch Auto-Poser werden verstärkt zur Kasse gebeten. Das Verursachen von unnötigem Lärm und das sinnlose Hin- und Herfahren kann mit bis zu 100 Euro bestraft werden.