Bußgeld eventuell ungültig: DIESE Blitzer kann man anfechten!
Manchmal trifft einen unerwartet der Blitzer. Jedoch ist der Bußgeldbescheid nicht in allen Fällen korrekt und deshalb oft erfolgreich anfechtbar.
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In der Regel reicht eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 4 km/h und schon sieht man rot. Genauer: das gleißende Licht der Radarfalle, auf deren Tarnungslist man hereingefallen ist.
Natürlich sind Geschwindigkeitsbegrenzungen wichtig und Raserei ist gefährlich. Jedoch trifft einen manchmal der Blitzer unrechtmäßig, denn auch die Polizei und die Messgeräte sind nicht unfehlbar.
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Aber wann ist man im Recht und wann ist man einfach nur zu schnell gefahren und das Bußgeld gerechtfertigt? Das erklären wir hier.
Der Blitzer muss einen Mindestabstand zum Geschwindigkeitsschild haben
Die Polizei darf Blitzer nicht wahllos aufstellen. Es muss ein Mindestabstand vom Geschwindigkeitsbegrenzungs-Schild zum Blitzer bestehen, damit Autofahrer:innen Zeit haben, zu reagieren. Das Gleiche gilt auch für den Abstand von Ortstafeln zu Blitzern.
In den meisten Fällen beträgt der vorgegebene Abstand 75 bis 200 Meter. Jedes Bundesland hat den jeweils geltenden Abstand festgelegt. Welcher Abstand im jeweiligen Bundesland gilt, haben wir in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.
Bundesland | Mindestabstand in Metern |
---|---|
Bayern | 200 |
Thüringen | 200 |
Brandenburg | 150 |
Bremen | 150 |
Niedersachsen | 150 |
Sachsen | 150 |
Hessen | 100 |
Rheinland-Pfalz | 100 |
Saarland | 100 |
Sachsen-Anhalt | 100 |
Schleswig-Holstein | 100 |
Mecklenburg-Vorpommern | 100 bzw. 250 auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen |
Berlin | 75 vor/ hinter Verkehrsschildern, welche eine Geschwindigkeitsänderung angeben), 150 vor/ hinter einer Ortstafel |
Hamburg | Kein Mindestabstand vorgegeben |
Nordrhein-Westfalen | Kein Mindestabstand vorgegeben |
Hat die Polizei den Blitzer also zu nah hinter dem Tempolimit-Schild aufgestellt, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar.
Aber natürlich gibt es auch hier Ausnahmen.
Dann gilt der Mindestabstand vom Schild zum Blitzer nicht
Auch wenn jedes Bundesland den Mindestabstand zwischen Tempo-Schild und Blitzer festgelegt hat, ist die Regel nicht ohne Ausnahmen.
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In manchen Fällen ist der Mindestabstand auch aufgehoben. Diese Ausnahmen sind:
Gefahrenstellen, wie Tempo-30-Strecken nahe Schulen und Altenheimen oder unübersichtliche Einmündungen
Nach Geschwindigkeitsrichtern
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