Ballermann-Hit: Bundesjustizminister äußert sich zum "Layla"-Verbot
Jüngst wurde in der Stadt Würzburg der aktuelle Ballermann-Hit "Layla" verboten. Jetzt äußert sich Bundesjustizminister Marco Buschmann.
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Das Lied "Layla" hält sich seit fast drei Wochen an der Spitze der deutschen Charts. Auf hiesigen Volksfesten und auf Mallorca sorgt es seither für Stimmung. In dem Song von DJ Robin & Schürze geht es um eine Prostituierte namens Layla.
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Darin heißt es: "Ich hab 'nen Puff, und meine Puffmama heißt Layla, sie ist schöner, jünger, geiler". Aufgrund des sexistischen Textes wurde das Lied auf dem Würzburger Kiliani-Volksfest verboten. Eine Entscheidung, auf die nun auch der Bundesjustizminister reagiert hat.
Bundesjustzminister über "Layla"- Verbot
Dem geht das Verbot zu weit. Marco Buschmann (FDP) schrieb dazu auf Twitter: "Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden. Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zu viel".
DJ Robin kann die Kritik und das damit einhergehende Verbot auch nicht verstehen. Im Gespräch mit der "Bild"-Zeitung vergleicht er "Layal" mit anderen Liedern, in denen Prostitution besungen wird: "Früher haben die Leute "Skandal im Sperrbezirk" gesungen oder "Wir fahren in den Puff nach Barcelona"".
Doch "Layla" ist nicht das einzige Lied, das nicht auf dem bayrischen Volksfest gespielt werden soll. Die Stadt habe sich mit den Betreibern darauf geeinigt, dass Songs mit rassistischen und sexistischen Inhalten dort nicht stattfinden werden. Dazu gehört zum Beispiel auch das "Donaulied" - denn der Text handelt von einer verharmlosten Vergewaltigung.
Darin wird besungen, dass ein Mann ein schlafendes Mädchen an einem Fluss vergewaltigt. Als diese ihm vorwirft, sie geschwängert zu haben, sagt er: "Du saublöde Schlampe, was denkst du von mir? Ich trage doch immer nen Gummi bei mir".
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