Chaos um Impfstatus: Millionen Menschen in Deutschland betroffen
Eine kurzfristige Neuregelung des Bundes verändert den Impfstatus von Millionen Menschen. Die Details.
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Es galt immer: Wer zwei Impfungen erhalten hat, gilt als geimpft. Wer sich mindestens drei Monate später das dritte Mal impfen lassen hat, gilt als Geboostert - kann also bei '2G +'-Regelungen problemlos das Lokal betreten, ohne sich vorher testen zu lassen.
Ganz so einfach ist es jedoch nicht, wenn man die Johnson&Johnson-Impfung bekommen hat. Hier wurde nach nur einer Impfung der vollständige Impfschutz versprochen.
Johnson & Johnson: Wann ist man geboostert?
Wenn eine Impfung mit J&J den vollständigen Impfschutz versprach, müsste man mit zwei Spritzen eigentlich als geboostert gelten - davon gingen viele Geimpfte bisher aus.
Der Bund hat diese Regelung jedoch jüngst kurzfristig geändert. Der Hintergrund: Die Stiko stuft den Johnson & Johnson Impfschutz mittlerweile als "ungenügend" ein
Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts heißt es, dass aktuelle Studien darauf hindeuten, dass "für den Janssen-Impfstoff – im Unterschied zu den anderen Impfstoffen – eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Delta-Variante besteht". Bereits im Herbst 2021 wurde also empfohlen, sich eine weitere Impfung abzuholen.
Wer also eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten hat (Moderna oder Biontech) gilt als doppelt geimpft. Die Ständige Impfkommission (Stiko) spricht bei der Kreuzimpfung von einer "Optimierung der Grundimmunisierung".
Man gilt also nach zwei Impfungen als vollständig geimpft - aber nicht als geboostert. Als "aufgefrischt" gilt man erst, wenn man sich nach drei Monaten das dritte Mal impfen lässt. Wer also noch keinen Booster hat, muss im Restaurant oder Café zusätzlich noch einen Test vorzeigen.
Zusammengefasst: Wer sich mit Johnson & Johnson hat impfen lassen, gilt nicht nach zwei Impfungen, sondern erst nach drei Impfungen als geboostert.
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