Erstes Bundesland führt Maskenpflicht auch für Autofahrer ein
In Sachsen gilt seit Montag eine Maskenpflicht für Fahrer und Beifahrer, sofern diese nicht aus einem Haushalt kommen.

Die neue Sächsische Corona-Schutzverordnung sieht vor, dass sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer im Auto eine Maske zu tragen haben, sofern diese nicht einem Haushalt angehören. Das teilte die Gesundheitsministerin Petra Köpping von der SPD bereits Ende letzter Woche mit, die Regel gilt seit gestern (15. Februar 2021).
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Neue Maskenpflicht rechtswidrig
Kurz darauf meldete sich der Polizeichef von Sachsen, Horst Kretzschmar, mit rechtlichen Bedenken zu Wort. Laut der Straßenverkehrs-Ordnung sei es nämlich nicht gestattet, dass sich Autofahrer vermummen.
Auch Prof. Dr. Dieter Müller, seines Zeichens renommierter Verkehrsrechtler, sieht in der Maskenpflicht einen rechtswidrigen Eingriff in Bundesrecht, wie er gegenüber Bild konstatierte. Und "Bundesrecht bricht Landesrecht, das steht schon im Grundgesetz".
Paradoxe Situation
Nun besteht eine paradoxe Situation, denn wer im Auto eine Maske trägt, verstößt damit gegen das Vermummungsverbot und muss eigentlich 60 Euro Bußgeld zahlen. Wer jedoch keine Maske trägt, dem droht laut der neuen Corona-Verordnung eine Geldstrafe von 100 Euro.
Dass die Einhaltung der neuen Regel überhaupt kontrolliert wird, darf allerdings bezweifelt werden. Ein angeblich hoher Beamter sagte gegenüber Bild, es sei praxisfern zu erwarten, dass Autos angehalten werden und gecheckt wird, ob die Insassen zusammenwohnen oder nicht.