Enthüllt! Schwere Verstöße gegen Impfreihenfolge in Deutschland
Gleich in mehreren Bundesländern wurden Verstöße gegen die Impfreihenfolge beobachtet.

Wie Recherchen der Deutschen Presseagentur zeigen, kam es in neun Bundesländern zu Verstößen gegen die Impfreihenfolge. So wurden Politiker, Geistliche und vereinzelt Personen aus dem öffentlichen Dienst bereits geimpft, obwohl sie nicht in die erste Prioritätsgruppe fallen, schreibt der Focus.
Verstöße gegen die Impfreihenfolge
In Nordrhein-Westfalen haben sich bereits mindestens drei Kommunalpolitiker impfen lassen. Darunter der erst 31-jährige Bürgermeister von Hennef, Mario Dahm (SPD), der sich eine übrig gebliebene Impfdosis hat spritzen lassen. Auch in Bayern hingen einige Lokalpolitiker verfrüht an der Nadel.
In Koblenz in Rheinland-Pfalz wurden die Impfreste an die Feuerwehr, die das dortige Impfzentrum betreibt, verabreicht. In Hamburg waren Ende Januar bereits 102 Feuerwehrmänner, zwei Polizisten sowie Mitarbeiter des Krisenstabs und der Gesundheitsbehörde geimpft.
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Fall Baden-Württemberg
Übrig gebliebene Impfdosen müssen ebenfalls ordnungsgemäß an die entsprechenden Personen verabreicht werden. Dass das funktionieren kann, zeigt Baden-Württemberg.
Dort wurden laut der Recherchen keine Verstöße entdeckt. Impfreste werden vorschriftsgemäß an das Impfpersonal und die Rettungsdienste verabreicht. Mancherorts gibt es sogar Listen mit kurzfristig erreichbaren Kandidaten aus der ersten Prioritätsgruppe.
Die Impfreihenfolge
Die Impfreihenfolge wird in Deutschland in drei Prioritätsstufen eingeteilt:
Höchste Priorität
Über 80-Jährige
AltenpflegerInnen
Medizinisches Personal, das einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt ist
Hohe Priorität
Über 70-Jährige
Personen mit Trisomie 21
Personen mit einer psychischen Erkrankung
Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen
Max. zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren
Erhöhte Priorität
Über 60-Jährige
Polizisten, Feuerwehrmänner, Bundeswehr und insgesamt Mitglieder in Verfassungsorganen
Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel arbeiten
Wer noch in die jeweiligen Gruppen gezählt wird, kannst du auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen.