Corona-Hotspots: In DIESEN Bundesländern bleibt die Maskenpflicht
Nach dem Wochenende gelten die Corona-Regeln nicht mehr. Doch einzelne Bundesländer halten als Hotspots weiterhin an den Beschränkungen fest.
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Die Corona-Regeln laufen ab dem kommenden Wochenende in Deutschland aus. Das bedeutet, dass die Maskenpflicht im Einzelhandel, die 2G- und 3G-Regeln in Restaurants und kulturellen Einrichtungen ein Ende findet.
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Doch die Bundesländer haben die Möglichkeit, weiterhin an den allgemeinen Schutzregeln festzuhalten - dafür müssen sie sich als regionale Hotspots ausweisen. Das Parlament vor Ort muss dafür eine kritische Lage feststellen, wie "Spiegel" berichtet. Welche Bundesländer dies getan haben und an Maßnahmen, wie der Maskenpflicht festhalten: Ein Überblick.
Corona: Welche Bundesländer sind Hotspots?
In den meisten Bundesländern laufen die aktuellen Corona-Regeln aus. In Bremen, Bayern, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen als auch in NRW fallen die Schutzbeschränkungen.
NRWs Ministerpräsident hatte sich allerdings eine Verlängerung der Corona-Regeln gewünscht. Einen Spielraum dafür, sein Bundesland als Hotspot zu erklären, sehe er allerdings nicht.
Auch in Rheinland-Pfalz droht aktuell keine Überlastung des Gesundheitssystems - weshalb hier vorerst auf Hotspot-Regelungen verzichtet wird.
Trotz hoher Inzidenz im Saarland verzichtet man auch dort auf die Hotspot-Regeln. In Sachsen und Sachsen-Anhalt laufen die Beschränkungen ebenfalls nach dem Wochenende aus - dann soll dort offenbar die Basisschutzregel gelten. Gleiches gilt für Schleswig-Holstein und Niedersachsen. In Thüringen wird heute (31.03.2022) erst entschieden.
In den Ländern gilt dann lediglich ein Basisschutz, der Unterschiedliches bedeutet. Im öffentlichen Nahverkehr sowie bei Betreten von Kliniken gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Auch in Schulen und Kitas gilt teilweise weiterhin die Testpflicht.
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Wo die Maskenpflicht bleibt
Die nördlichen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg wurden hingegen von den Landesregierungen als Hotspots ausgewiesen. Das bedeutet, dass hier weiterhin die Maskenpflicht im Einzelhandel und in Innenräumen gilt. Auch die 3G-Regel bleibt bestehen, in Discos gilt die 2G-Regel. In Hamburg gilt bei Tanzveranstaltungen weiterhin 2G-Plus.
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